Latte in der Öffentlichkeit
Liebe Freunde des großen Gemächtes,wir haben hier in Deutschland Gesetze und im Zuge derer gibt es Dinge, die der Gesetzgeber unter Strafe stellt.
§ 183a StGB. Erregung öffentlichen Ärgernisses. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist
Daher werden wir dieses Thema hier an der Stelle nicht weiter diskutieren, auch wenn die Phantasie des ein oder anderen möglicherweise ungeahnte Kapriolen schlägt.
lynette
Mod